Haftungsausschluss
Fünf Jahre Haft im Wuppertaler Schlagstockprozess. Das Gericht sah einen Fall von besonders schwerer Schuld. Exakt der selbe Vorfall führte in Koblenz zur Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt sieht nur geringfügige Schuld. Es war kein Polizist involviert. Weder als Täter, noch als Geschädigter.
Jetzt ist ja ohne Ansehen der Person vor dem Gesetz jeder gleich. Ob Mann (Koblenz) oder Frau (Wuppertal), ob Polizist oder nicht, sollte weder Gerichte noch Staatsanwälte interessieren. Theoretisch. Praktisch entscheidet sich schon beim Notruf am Telefon, ob der Täter davon kommt oder einsitzen wird. Kommt der Notruf über Funk herein, heulen die Sirenen.
Anders in Rheinland-Pfalz. Da steht ein Mann am Straßenrand, den man rechts blind und taub geprügelt hat, Platzwunden an Schläfe und Stirn, Prellungen im Genick - und der Beamte konstatiert mit einem einzigen Blick: wir haben schon schlimmeres gesehen, verweigert die Beweisaufnahme und geht.
In seinem Gedächtnisprotokoll wird dann von einem Nachbarschafts-, Familienstreit oder Parkplatzgerangel die Rede sein. Eine hanebüchene Story, die zu lesen den Anwälten vorbehalten bleibt. Speziell der Staatsanwalt liest ohnehin nur den ersten Satz: Familienstreitigkeiten … sieht die Polizei instrumentalisiert und verweist auf den Zivilklageweg. Dafür aber fehlen die - und hier beißt auch die Katze sich keinen Faden ab - nie gesicherten Beweise.
§258a nun ermuntert zum Querulieren. Es ist ein Strafrechtsparagraph. Manche nennen ihn Scheinrecht, denn Strafvereitelung im Amt wird äußerst selten nachgewiesen, angewandt und noch seltener geahndet. Der nämlich die Strafvereitelung zu verfolgen hätte, ist derselbe, der sie im Zweifelsfalle begeht. Man müsste einen Staatsanwalt finden, der sich reflexiv selbst anklagt.
Dafür ist im Zweifelsfalle der Maître zu faul oder mit echten Fällen zu überlastet. Man will ja auch nicht meckern. Oder so gesagt: Man KANN nicht klagen. De facto. Es ist wie mit dem Wetter. Das nimmt man auch besser so, wie es kommt. Wofür gibt es schließlich Regenschirme? Und Rechtsschutzversicherungen?
Nungut, der Wuppertaler sitzt ein, der Koblenzer prügelt weiter. Den Irak hat man wegen eines Waffenarsenals in Stücke gebombt, dessen Existenz nie nachgewiesen wurde, Korea aber testet Interkontinentalraketen, deren Existenz die Siegermächte hartnäckig leugnen. Das Gesetz von Angebot und Nachfrage im Strafverfolgungssektor.
Gesetz ist überhaupt das, was man grundsätzlich nicht versteht, weil man es nie selbst zu Gesicht bekommt, allenfalls seine Anwendungsweise. Und die vermischt mit den üblichen Symptomen jener tiefsitzenden Verlogenheit, die allem soziopolitischen innewohnt: einem Menschenbild, das einfach nicht in Paragraphen passt.
Stellt sich die Frage: Wozu haben wir sie dann, die vielen, lustigen Paragraphen? Nun, erst mal hinsetzen und tief durchatmen! Wir haben sie, weil das Unrecht ohne sie NOCH schlimmer wäre.
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